Allerlei

Spezielle Schutzmaßnahmen

Zu den speziellen Schutzmaßnahmen zählt beispielsweise die Evakuierung von Amphibienlaich oder Kaulquappen. Dies geschieht nur in Ausnahmefällen - wenn es unausweichlich ist, dass das Laichgewässer austrocknet oder es aus anderen Gründen im Verlauf der Amphibienentwicklung gefährdet ist.
In diesem Fall werden der Laich oder die Kaulquappen mit Hilfe eines Netzes oder Keschers aus dem Wasser gefischt und in ein adäquates Gewässer in der Nähe gebracht.
Da die Tiere nach der Kärntner Tierartenschutzverordnung ganzjährig vollkommen geschützt sind, bedarf diese Schutzaktion einer behördlichen Genehmigung.

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Als spezielle Schutzmaßnahme gilt weiters die Evakuierung von Amphibien aus baulichen Fallen, wie z.B. Schächten, Gullys, Pools o.ä., die die Tiere nicht mehr selbständig verlassen können. Im Anschluss an eine solche Rettungsaktion wird versucht, das Bauwerk so abzusichern, dass keine weiteren Kleintiere mehr hineingeraten können. Als praktikable „Entschärfung“ der Fallen-Wirkung von Keller-Schächten hat sich z.B. die Anbringung von feinmaschigem Drahtgitter auf die Schachtgitter bewährt.

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Managementpläne

Vergleichsweise neue Aufgaben ergaben sich in letzter Zeit durch die sukzessive Umsetzung der FFH-Richtlinie der EU, wonach u. a. Managementpläne für ausgewiesene NATURA-2000-Gebiete zu erstellen sind. Dafür wurden von der Arge NATURSCHUTZ in den NATURA-2000-Gebieten Lendspitz-Maiernigg und Guntschacher Au im Jahr 2007 Amphibienkartierungen durchgeführt und spezielle Artenschutzmaßnahmen ausgearbeitet.

Monitoring

Künftig werden zusätzliche Aufgaben durch das erforderliche Monitoring der FFH-Arten auf uns zukommen. Als Vorbereitung darauf wurden unter Mitarbeit der Arge NATURSCHUTZ von der Feldherpetologen-Gruppe der Österr. Gesellschaft für Herpetologie Vorschläge für österreichweite Mindeststandards zur Erhebung von Populationsdaten zum Monitoring von Lurchen und Kriechtieren erarbeitet.

Froschkonzert - des einen Freud, des anderen Leid

Die Rufe der Amphibienarten, die später im Jahr ablaichen (v.a. Laubfrosch und Grünfrösche) sind oft mehrere hundert Meter weit zu hören. Hier machen die Männchen lautstark auf sich aufmerksam um ihre Partnerinnen anzulocken.
Ab den Monaten April und Mai wandern sie abends zu ihrem Laichgewässer. Erst sind nur einzelne Stimmen zu hören. Doch sobald es dunkler wird, nimmt das Gequake zu und wird bald zu einem ohrenbetäubenden Balzgesang. Ihre laute Stimme verdanken sie großen kehlständigen (Laubfrosch) oder seitlich liegenden Schallblasen (Grünfrösche).

Bald nachdem der Balzgesang begonnen hat, beginnt die Paarungszeit. Sie erstreckt sich von Ende April bis in den Juni hinein. Aber auch über die Sommermonate regen geeignete Witterungsbedingungen die Rufaktivität immer wieder an.

In angemessener Entfernung sind die Froschrufe - das „Gequake“ - für die meisten ein Zeichen für unberührte Natur und werden vielfach recht gerne gehört.

Ein Problem kann es aber werden, wenn Gartenbesitzer künstliche Teiche anlegen und dadurch auch die lautstarken Amphibien anlocken, was manchmal als störend empfunden wird.

So können die harmlosen Frösche gelegentlich zu Auslösern für regelrechte Nachbarschaftskriege werden. Um dies zu vermeiden, sollte jeder, der einen Teich plant, sich mit der Möglichkeit befassen, dass er dadurch Laubfrösche oder Wasserfrösche anlockt, die während der Sommermonate nächtelang lautstark rufen und so die Nachbarn stören können. Die Einbeziehung der Nachbarn in die Planung eines Teiches und das Besprechen der möglichen Folgen ist daher ratsam.

An die Arge NATURSCHUTZ werden häufig folgenden Fragen gestellt:

Was mache ich gegen den "Froschlärm" in meinem (meines Nachbarn) Gartenteich? Die Tiere umsiedeln?

Ich habe einen Gartenteich angelegt und hätte nun gerne Amphibien als Gäste. Darf ich welche fangen und in meinem Teich ansiedeln?

Alle Amphibienarten sind in Kärnten ganzjährig vollkommen geschützt. Das bedeutet, dass sämtliche Molche, Salamander, Kröten und Frösche in all ihren Entwicklungsstadien (Laich, Kaulquappen und Larvalstadien, Jung- und Alttiere) nach der Kärntner Tierschutzverordnung weder beunruhigt, noch gegfangen und/oder transportiert bzw. gar getötet werden dürfen.

Für eine Umsiedlung der Tiere oder ihrer Eier ist eine naturschutzrechtliche Bewilligung und eine Ausnahmegenehmigung nach dem Kärntner Naturschutzgesetz nötig. Diese kann unter gewissen Voraussetzungen erteilt werden. Das betrifft sowohl das Wegbringen als auch das Ansiedeln von Amphibien in Gartenteichen.

Der Transport von Amphibien in andere Lebensräume ist besonders aufgrund der unter Amphibien ansteckenden Krankheit mit Namen „Chytridiomykose“ für die Tiere höchst gefährlich! Die Chytridiomykose ist eine durch einen im Wasser lebenden Pilz verursachte Krankheit, die auf der ganzen Welt den Tod von Fröschen, Kröten, Molchen und Salamandern verursacht. Der Erreger wurde durch den Handel mit Amphibien weltweit verbreitet und 2008 auch in Österreich nachgewiesen, weshalb keine Frösche, Kröten und Molche oder deren Kaulquappen und Eier von einem Gewässer zu einem anderen gebracht werden dürfen, denn damit könnte die Krankheit weiter verbreitet werden!

Umsiedlungen führen ohnehin meist nicht zum gewünschten Erfolg, da ein gut gestalteter Teich einen vorzüglichen Wasserlebensraum darstellt, der von vielen Amphibienarten gerne aufgesucht bzw. ungern aufgegeben wird.

Wenn Gartenteiche nicht von selbst von Amphibien besiedelt werden, fehlt es ihnen meist an der nötigen Struktur. Ein Ansiedelungsversuch würde in einem derartigen Fall wahrscheinlich fehlschlagen.

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Kooperation im Amphibienschutz zwischen der Arge NATURSCHUTZ und BirdLife Österreich (Landesgruppe Kärnten)

Das Ramsar- und Natura 2000-Gebiet sowie Biogenetisches Reservat „Sablatnigmoor“ ist alljährlich das Ziel der Wanderung von tausenden Amphibien. Unter den 9 wanderenden Amphibienarten sind auch solche, die in den Anhängen II und IV der FFH-Richtlinie des Rates der Europäischen Union genannt sind: Alpen-Kammmolch (Anh. II und IV), Gelbbauchunke (Anh. II und IV), Balkan Moorfrosch (Anh. IV), Springfrosch (Anh. IV) und Kleiner Wasserfrosch (Anh. IV), und daher einen speziellen Schutzstatus genießen.

Um die Situation der wandernden Amphibien zu verbessern – sie vor dem Verkehrstod zu bewahren – wurde der Amphibien-Schutz-Zaun im Frühjahr 2006 im östlichen Teil um 250 m erweitert. An diesem Teilstück wurden Ende Oktober 2006 von der Arge NATURSCHUTZ in Kooperation mit BirdLife Österreich (Landesgruppe Kärnten) zehn dauerhafte Fangbehälter (versenkte Polokalrohre) installiert, die zur Zeit der Frühjahreswanderung der Amphibien in Kombination mit einem Amphibien-Schutz-Zaun aktiviert werden.

Das Material (10 Polokalrohre á 50 cm Länge) wurde von der Marktgemeinde Eberndorf zur Verfügung gestellt.

Birdlife (Landesgruppe Kärnten) unterstützt derzeit die Arge NATURSCHUTZ auch bei der Initiative, die Gemeindestraße beim Krapflhofteich (AW 144) ganzjährig für den öffentlichen Verkehr zu sperren und der Natur sowie der Naherholung durch die Bevölkerung in diesem Gebiet Vorrang zu geben. Wir hoffen auf ein positives Echo seitens der Gemeinden St. Paul und St. Georgen im Lavanttal, die ein Fahrverbot an der Hofmühlstraße umsetzen müssen.

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Schwendaktion im Eiblhofmoor

Das Eiblhofmoor, ein Niedermoor zwischen Poggersdorf und Pischeldorf, direkt an der Straße gelegen, ist ein ganz besonderes Laichgewässer. Nicht nur Grasfrösche und Teichmolche können hier jedes Jahr im Frühjahr in großer Zahl beobachtet werden, sondern auch der sehr seltene Balkan-Moorfrosch. Wenn die Männchen ihre blaue Balzfärbung annehmen, kann man sie bei schönem Wetter sogar von der Straße aus sehen. Seit 1997 wird diese Wanderstrecke in der offiziellen Amphibienwanderstreckenkartei geführt und seit dieser Zeit zur Frühjahrswanderung betreut.
Auf Grund der Witterungsverhältnisse in den vergangenen Jahren – sehr trockene Winter und auch im Herbst wenig Niederschläge – drohte das Moor immer mehr auszutrocknen und zuzuwachsen. Die anfänglich kleinen Weidengebüsche waren mittlerweile zu stattlichen Bäumen herangewachsen. So beschlossen wir, um das Laichgewässer zu erhalten, die größten Weidengebüsche händisch zu entfernen.
Am 18. Feber 2004 halfen uns Schüler bei der Beseitigung der von Mitarbeitern der Arge NATURSCHUTZ umgeschnittenen Weiden. Bei gefrorenem Moorboden wurden die Weidenäste aus dem Moor entfernt und außerhalb gelagert. Trotz zahlreicher Helfer – die Wahlfachgruppe Biologie der 7. Klasse von Frau Mag. Ilse Lecher aus dem BORG Klagenfurt war mit mehr als 10 Schülern anwesend – dauerte die gesamte Aktion den ganzen Nachmittag. Für diese ehrenamtliche Tätigkeit möchten wir uns recht herzlich bei den Schülern bedanken.
Die Straßenmeisterei Klagenfurt-Ost war uns bei der Entsorgung des Astmaterials behilflich. Es waren dieselben Männer, die jedes Jahr im Frühjahr den Schutzzaun sehr sorgfältig aufbauen.

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