Allerlei
Spezielle Schutzmaßnahmen
Not-Evakuierungen
Zu den speziellen Schutzmaßnahmen zählt beispielsweise die Evakuierung von Amphibienlaich oder Kaulquappen. Dies geschieht nur in Ausnahmefällen - wenn es unausweichlich ist, dass das Laichgewässer austrocknet oder es aus anderen Gründen im Verlauf der Amphibienentwicklung gefährdet ist.
In diesem Fall werden der Laich oder die Kaulquappen mit Hilfe eines Netzes oder Keschers aus dem Wasser gefischt und in ein nahe gelegenes, adäquates Gewässer gebracht.
Da die Tiere nach der Kärntner Tierartenschutzverordnung ganzjährig vollkommen geschützt sind, bedarf diese Schutzaktion einer behördlichen Genehmigung.
Rettung aus Fallen
Als spezielle Schutzmaßnahme gilt weiters die Evakuierung von Amphibien aus baulichen Fallen, wie z.B. Schächten, Gullys, Pools o.ä., die die Tiere nicht mehr selbständig verlassen können. Im Anschluss an eine solche Rettungsaktion wird versucht, das Bauwerk so abzusichern, dass keine weiteren Kleintiere mehr hineingeraten können. Als praktikable "Entschärfung" der Fallen-Wirkung von Keller-Schächten hat sich z.B. die Anbringung von feinmaschigem Drahtgitter auf die Schachtgitter bewährt.
Froschkonzert - des einen Freud, des anderen Leid
Die Rufe der Amphibienarten, die später im Jahr ablaichen (v.a. Laubfrosch und Wasserfrösche) sind oft mehrere hundert Meter weit zu hören. Die Männchen locken in der Paarungszeit ihre Partnerinnen lautstark an. Ihre laute Stimme verdanken sie großen kehlständigen (Laubfrosch) oder seitlich liegenden Schallblasen (Wasserfrösche).
Ab den Monaten April und Mai wandern sie abends zu ihrem Laichgewässer. Erst sind nur einzelne Stimmen zu hören. Doch sobald es dunkler wird, nimmt das Gequake zu und wird bald zu einem ohrenbetäubenden Balzgesang.
Die Paarungszeit erstreckt sich von Ende April bis in den Juni hinein. Aber auch über die Sommermonate regen geeignete Witterungsbedingungen die Rufaktivität immer wieder an.
In angemessener Entfernung sind die Froschrufe - das "Gequake" - für die meisten Menschen ein Zeichen für unberührte Natur und werden vielfach recht gerne gehört.
Ein Problem kann es aber werden, wenn Gartenbesitzer künstliche Teiche anlegen und dadurch auch die lautstarken Amphibien anlocken, was - gleich neben dem Schlafzimmerfenster - manchmal als störend empfunden wird.
So können die harmlosen Frösche gelegentlich zu Auslösern für Nachbarschaftsstreitigkeiten werden. Um dies zu vermeiden, sollte jeder, der einen Teich plant, sich mit der Möglichkeit befassen, dass er dadurch Laubfrösche oder Wasserfrösche anlockt, die während der Sommermonate nächtelang lautstark rufen und so die Nachbarn stören könnten. Die Einbeziehung der Nachbarn in die Planung eines Teiches und das Besprechen der möglichen Folgen ist daher ratsam.
An die Arge NATURSCHUTZ werden häufig folgenden Fragen gestellt:
Was mache ich gegen den "Froschlärm" in meinem (meines Nachbarn) Gartenteich? Die Tiere umsiedeln?
Ich habe einen Gartenteich angelegt und hätte nun gerne Amphibien als Gäste. Darf ich welche fangen und in meinem Teich ansiedeln?
Alle Amphibienarten sind in Kärnten ganzjährig vollkommen geschützt. Das bedeutet, dass sämtliche Molche, Salamander, Kröten und Frösche in all ihren Entwicklungsstadien (Eier, Kaulquappen und Larven, Jung- und Alttiere) nach der Kärntner Tierartenschutzverordnung weder beunruhigt, noch gegfangen und/oder transportiert bzw. gar getötet werden dürfen.
Für eine Umsiedlung der Tiere oder ihrer Eier ist eine naturschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung nötig. Diese kann unter gewissen Voraussetzungen seitens der Behörde erteilt werden. Das betrifft sowohl das Wegbringen als auch das Ansiedeln von Amphibien in Gartenteichen und anderswo.
Der Transport von Amphibien in andere Lebensräume ist besonders aufgrund der unter Amphibien ansteckenden Krankheit mit Namen "Chytridiomycose" für die Tiere höchst gefährlich! Der Erreger wurde durch den Handel mit Amphibien weltweit verbreitet und 2010 auch in Kärnten nachgewiesen, weshalb keine Frösche, Kröten und Molche oder deren Kaulquappen und Eier von einem Gewässer zu einem anderen gebracht werden dürfen, denn damit könnte die Krankheit weiter verbreitet werden!
Umsiedlungen führen ohnehin meist nicht zum gewünschten Erfolg, da ein gut gestalteter Teich einen vorzüglichen Wasserlebensraum darstellt, der von vielen Amphibienarten gerne selbständig aufgesucht bzw. ungern aufgegeben wird.
Wenn Gartenteiche nicht von selbst von Amphibien besiedelt werden, fehlt es ihnen meist an der nötigen Struktur. Ein Ansiedelungsversuch würde in einem derartigen Fall wahrscheinlich fehlschlagen.