Tunnel-Leit-Anlage

Eine Möglichkeit, Amphibienwanderungen über Verkehrswege ganzjährig und dauerhaft zu schützen, ist die Errichtung einer Tunnel-Leit-Anlage.

Die Anlage hat zum Ziel, wandernde Kleintiere (Amphibien, Reptilien, Kleinsäuger) von der Fahrbahn abzuhalten und ihnen mit den Durchlässen ein gefahrloses Queren der Straße zu ermöglichen. Eine Tunnel-Leit-Anlage schützt damit auch die Jungtiere der Amphibien, die im Sommer die Laichgewässer verlassen und für das langfristige Überleben der Populationen unentbehrlich sind.

Die Anlage besteht aus Durchlässen und den verbindenden Leitwänden.
Kriterien für die technische Ausführung aus amphibienökologischer Sicht wurden in der RVS 04.03.11 "Amphibienschutz an Straßen" festgelegt. Diese von der Forschungsgemeinschaft Straße, Schiene und Verkehr (Arbeitsausschuss Fauna u. Flora an Verkehrswegen) 2003 herausgegebene Richtlinie fasst erstmals für Österreich den Stand der Technik zu diesem Thema zusammen. Mit Februar 2019 wurde eine überarbeitete und aktualisierte Version der RVS 04.03.11 "Amphibienschutz an Straßen" herausgegeben.

Dauerhafte Schutzanlagen haben den Vorteil, auch die Jungtierwanderung und die Herbstwanderung der Amphibien sowie andere wandernde Kleintiere zu schützen.
Die Anlagen müssen unterschiedlichsten Witterungsbedingungen standhalten und ihre Funktionsfähigkeit für alle Amphibienarten und für Erwachsene sowie Jungtiere gleichermaßen erfüllen. Diese spezifischen Anforderungen bedingen einen relativ großen Kostenaufwand, weshalb die Umsetzung dieser Schutzmaßnahme in der Praxis nur gelegentlich gelingt, wie z.B. an der AW 11 Hallegger Teich und der AW 103 Repnik Teich.

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